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   LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10   

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https://dejure.org/2011,34640
LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10 (https://dejure.org/2011,34640)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10 (https://dejure.org/2011,34640)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2011 - 16 Sa 1948/10 (https://dejure.org/2011,34640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG; § 1 Abs. 3 KSchG
    Vollständige Aufgabe der betrieblichen Aktivitäten an einem Standort begründet auch ein betriebliches Erfordernis zur Kündigung bei zuvor bestehendem Gemeinschaftsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung in Gemeinschaftsbetrieb bei vollständiger Betriebsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollständige Aufgabe der betrieblichen Aktivitäten an einem Standort begründet auch ein betriebliches Erfordernis zur Kündigung bei zuvor bestehendem Gemeinschaftsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung in Gemeinschaftsbetrieb bei vollständiger Betriebsaufgabe

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 3
    Betriebsbedingte Kündigung in Gemeinschaftsbetrieb bei vollständiger Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Der Kündigungsschutz ist indes grundsätzlich unternehmensbezogen und erstreckt sich nicht auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Konzern (BAG 18.09.2003, 2 AZR 79/02, AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969).

    Im übrigen kann ein konzernbezogener Kündigungsschutz nicht einmal daran angeknüpft werden, dass in einem Konzern die unternehmerische Entscheidung getroffen worden ist, den einen Betrieb stillzulegen und den Betrieb eines anderen Konzernunternehmens mit im Wesentlichen gleichem Tätigkeitsfeld weiterzuführen (BAG 18.09.2003, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers, andere Konzernunternehmen in B3 oder H.-L. seien in die Sozialauswahl einzubeziehen, ist die Sozialauswahl grundsätzlich nicht konzernbezogen durchzuführen (BAG 18.09.2003, a.a.O.).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Unter einer Betriebsstilllegung ist zu verstehen die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 28.10.2004, 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    § 1 Abs. 3 KSchG beschränkt die Sozialauswahl grundsätzlich auf den Betrieb (BAG 28.10.2004, 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Die gemeinsame Klammer, die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, ist regelmäßig auch dann entfallen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung einer der Betriebe, die zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, zwar noch nicht stillgelegt ist, aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung, die bereits greifbare Formen angenommen hat aber feststeht, dass er bei Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stillgelegt sein wird (BAG 29.11.2007, 2 AZR 763/06, AP Nr. 95 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Stellt ein Gemeinschaftsunternehmen seine Aktivitäten vollständig ein, und ist damit der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst, entfällt das Erfordernis einer unternehmensübergreifenden Sozialauswahl zwischen den Beschäftigten des bisherigen Gemeinschaftsbetriebes (BAG 29.11.2007, 2 AZR 763/06, AP Nr. 95 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Der Umstand, dass Unternehmen räumlich verbunden arbeitsteilig zusammenarbeiten, erfüllt nicht die Merkmale eines Gemeinschaftsbetriebes im arbeitsrechtlichen Sinn (BAG 13.08.2008, 7 ABR 21/07, NZA-RR 2009, S. 255).

    Insbesondere, wenn aufgrund der besondern Umstände des Einzelfalles der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird, deutet dies darauf hin, dass eine solche Führungsvereinbarung vorliegt, die auf eine einheitliche Leitung für diejenigen Aufgaben gerichtet sein muss, die vollzogen werden müssen, um die in der organisatorischen Einheit verfolgten arbeitstechnischen Zwecke zu erfüllen (BAG 03.06.2004, 2 AZR 386/03, AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969; BAG 13.08.2008, 7 ABR 21/07, a.a.O.; BAG 23.09.2010, 8 AZR 567/09, NZA 2011, S. 197).

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Streitgegenstand ist in diesem Fall die Frage, ob das Arbeitsverhältnis bis zu dem im Klageantrag genannten Zeitpunkt fortbesteht, jedoch nicht über den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz hinaus (BAG 21.01.1988, 2 AZR 581/86, AP Nr. 19 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 1988, S. 651 ff.).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Zielt die unternehmerische Maßnahme gerade darauf ab, die unternehmerischen Aktivitäten des einen Unternehmens eines vormaligen Gemeinschaftsbetriebes vollständig einzustellen und damit die Betriebsgemeinschaft auch rechtlich aufzulösen, werden die Arbeitgeberfunktionen im Bereich der sozialen und personellen Angelegenheiten sowie die unternehmerische Funktion im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten einem vormals einheitlichen Leitungsapparat der beteiligten Unternehmen entzogen, der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst und damit die gemeinsame Klammer, die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasste, entfällt (BAG 13.09.1995, 2 AZR 954/94, AP Nr. 72 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = NZA 1996, S. 307).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Zwar gilt grundsätzlich der punktuelle Streitgegenstandsbegriff, wonach Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage die Frage ist, ob ein Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem beabsichtigten Termin aufgelöst worden ist oder nicht (BAG 12.06.1986, 2 AZR 426/85, AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Insbesondere, wenn aufgrund der besondern Umstände des Einzelfalles der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird, deutet dies darauf hin, dass eine solche Führungsvereinbarung vorliegt, die auf eine einheitliche Leitung für diejenigen Aufgaben gerichtet sein muss, die vollzogen werden müssen, um die in der organisatorischen Einheit verfolgten arbeitstechnischen Zwecke zu erfüllen (BAG 03.06.2004, 2 AZR 386/03, AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969; BAG 13.08.2008, 7 ABR 21/07, a.a.O.; BAG 23.09.2010, 8 AZR 567/09, NZA 2011, S. 197).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    75 Ein solcher konzernbezogener Kündigungsschutz kann sich allein aus Vertrauensgesichtspunkten im Falle der Selbstbindung des Arbeitgebers ergeben (BAG 26.09.2002, 2 AZR 636/01, AP Nr. 124 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10
    Von den Arbeitsgerichten nachzuprüfen ist, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 16.12.2010, 2 AZR 770/09, DB 2011, S. 879).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

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